Am 1. März 2025 trat eine Novelle des Gesetzes Nr. 201/2012 Slg. über den Schutz der Luft in Kraft, mit der die derzeitige Praxis der Verbrennung biologischer Abfälle in Gärten endgültig beendet wurde. Diese Novelle vereinheitlicht die Auslegung des Abfall- und des Luftreinhaltegesetzes und stellt klar, dass jegliches Pflanzenmaterial, das wir entsorgen (z. B. Blätter, Gras, Äste), Abfall ist - und als solcher auf die gesetzlich vorgeschriebene Weise behandelt werden muss.
Was ist konkret verboten?
Verboten ist insbesondere die Verbrennung von biologisch abbaubaren Abfällen:
- Gras, Blätter, Unkraut,
- Äste und Ernterückstände,
- anderes Gartenmaterial, das kompostiert werden kann.
Verboten ist auch das Verbrennen von Vegetation, d.h. die Zerstörung von Grasland, Gestrüpp oder Schilf durch Feuer. Dieses Verbot ergibt sich aus dem Brandschutzgesetz, und sein Verstoß kann sanktioniert werden - für natürliche Personen mit einer Geldstrafe von bis zu 25.000 CZK, für juristische Personen bis zu 500.000 CZK.
Was bleibt erlaubt?
Das Verbot gilt z. B. nicht für Freizeitfeuer:
- Röstung auf offenem Feuer mit trockenem, unverschmutztem Holz,
- Anzünden von Feuern bei gesellschaftlichen Veranstaltungen.
Voraussetzung ist, dass es sich bei dem zur Verbrennung verwendeten Material nicht um Abfall, sondern um normalen Brennstoff handelt. Andernfalls handelt es sich um eine nicht genehmigte Verbrennung.
Um die Sicherheit zu erhöhen und unnötige Feuerwehreinsätze zu vermeiden, empfehlen wir, das Feuer im Voraus über die Website zu melden paleni.izscr.czDort wird sie von der Einsatzzentrale der Feuerwehr registriert.
Wie kann man Bioabfall richtig entsorgen?
Bioabfall aus dem Garten sollte sein:
- kompostiert - am besten direkt auf dem Grundstück in einem Hauskomposter,
- in eine braune Tonne zu werfen, wenn die Gemeinde eine solche bereitstellt,
- bei einem Sammelplatz oder einer anderen von der Gemeinde bestimmten Einrichtung abgegeben werden.
Insbesondere bei Ästen empfiehlt es sich, diese vorher in einem Häcksler zu zerkleinern. Sperriges und langsamer verrottendes Material kann auch gut in kontrollierten (kommunalen) Kompostieranlagen verarbeitet werden.
Warum diese Änderung?
Mit der Änderung wird auf die seit langem problematische Praxis der Verbrennung von Bioabfällen in Haushalten reagiert:
- trägt zur Luftverschmutzung bei, insbesondere in kleineren Gemeinden und in Tallagen,
- erzeugt oft stark riechenden, schadstoffhaltigen Rauch,
- erschwert die Arbeit der Feuerwehrleute bei der Bewertung der gemeldeten Brände.
Ziel ist es, die in den Bioabfällen enthaltenen Nährstoffe dem Boden wieder zuzuführen und gleichzeitig die öffentliche Gesundheit und die Luftqualität zu schützen. Das Verbrennen von nassem Laub oder Gras ist keine ökologische Tradition mehr, sondern eine unnötige Belastung für die Nachbarschaft und die Landschaft.