Verbot des Heizens mit Kaminöfen: Die EU hat diesbezüglich bereits klare Vorgaben gemacht – es drohen Bußgelder von bis zu 50 000 Kč sowie eine Überprüfung alle zwei Jahre
Der Artikel erweckt in seiner Überschrift den Eindruck, die Europäische Union habe ein klares Verbot von Holzöfen beschlossen und dass die Besitzer alle zwei Jahre routinemäßig kontrolliert würden. Dies ist irreführend. Der Text des Artikels gibt zwar später an, dass kein Verbot von Holzöfen und Heizeinsätzen geplant ist, aber die Überschrift und die einleitende Rahmung können den Leser unnötig erschrecken. Das Verbot betrifft keine normalen Holzöfen oder Heizeinsätze, sondern alte, nicht konforme Festbrennstoffkessel. Auch die Aussage über Kontrollen alle zwei Jahre ist ungenau. Das aktuelle Luftreinhaltegesetz schreibt die Überprüfung des technischen Zustands mindestens alle drei Jahre vor, und das nur für Festbrennstoffverbrennungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung von 10-300 kW, die als Wärmequelle für eine Warmwasser-Zentralheizungsanlage dienen. Dies betrifft also nicht pauschal alle Holzöfen.