In den letzten Monaten vergeht kaum ein Tag, an dem nicht Informationen über ein angebliches Verbot oder eine drastische Einschränkung des Heizens mit Holz in der Öffentlichkeit auftauchen. Die Nutzer von Öfen und Kaminen sehen sich daher oft mit widersprüchlichen oder irreführenden Angaben konfrontiert, die natürlich zu Verunsicherung führen. Die Spannungen wurden auch durch das im vergangenen Jahr erlassene generelle Verbot des Betriebs alter Festbrennstoffkessel, das 2012 in das Luftreinhaltegesetz aufgenommen wurde, verschärft.
Es lohnt sich daher, klar und ohne Umschweife zu wiederholen, dass weder auf nationaler noch auf europäischer Ebene ein Verbot der Verwendung moderner Biomasseheizungen für Holz vor Ort vorbereitet wird. Dies gilt sowohl für Holz- und Pelletöfen und -einsätze als auch für andere Geräte, die in diese Kategorie fallen. Kunden, die einen Kaminofen gekauft haben oder kaufen wollen, können sicher sein, dass sie ihn während seiner gesamten Lebensdauer nutzen können - natürlich unter der Voraussetzung, dass er fachgerecht installiert, der Schornstein überprüft und der Brandschutz gewährleistet ist.
Für den Benutzer ändert sich nichts. Für den Hersteller, ja
Während die Verbraucher, die ein CE-gekennzeichnetes Gerät kaufen, beruhigt sein können, müssen sich die Hersteller mit wichtigen Änderungen der europäischen Rechtsvorschriften auseinandersetzen. Damit werden zwei Ziele verfolgt:
Verringerung der Emissionen und Steigerung der Effizienz der Geräte - Dies ist Gegenstand der Ökodesign-Richtlinie, die ab 2022 in Kraft treten wird.
Festlegung einheitlicher Regeln für Prüfung, Sicherheit und Konformitätsbewertung - Dies ist auf die neue europäische Norm EN 16510 zurückzuführen.
Die Norm deckt eine breite Palette von Geräten ab: Festbrennstofföfen, -einsätze und -herde, unabhängige Festbrennstoffkessel bis zu 50 kW, Pelletöfen und -einsätze sowie einige Geräte mit langsamer Auslösung. Die tschechische Übersetzung aller Teile der Norm war erst Anfang 2025 verfügbar.
Was die EN 16510 wirklich bedeutet
Die neue Norm legt harmonisierte Prüfverfahren fest, d. h. ein präzises und einheitliches Verfahren zur Messung der Leistung und der Emissionen eines Heizgeräts. Dadurch gelten für alle Produkte die gleichen Prüfbedingungen und die Ergebnisse sind auf dem gesamten europäischen Markt vergleichbar.
In den alten Normen waren die Anzahl und die Kontinuität der Messzyklen bei der Zertifizierungsprüfung nicht eindeutig festgelegt. Die EN 16510 führt eine wesentlich strengere und umfassendere Prüfmethodik ein, um eine „Laborabstimmung“ der Prüfergebnisse zu verhindern. Die neuen Messungen müssen während dreier aufeinander folgender Verbrennungszyklen an einem stabilisierten Brenner durchgeführt werden, wobei Temperatur und Emissionen kontinuierlich gemessen werden. Um gültig zu sein, dürfen die Ergebnisse von Zyklus zu Zyklus nicht dramatisch variieren. Die Norm verlangt, dass die gemessene Wärmeleistung in keinem der Zyklen um mehr als 10 % von der durchschnittlichen Nennleistung abweicht. Die neue Norm legt im Einklang mit dem Ökodesign auch die Methodik für die Messung des gesamten Emissionsspektrums fest, d. h. CO, Stickoxide (NOx), organische gasförmige Kohlenwasserstoffe (OGC) und Feinstaub.
Stichtag war der 9. November 2025. Bis zu diesem Datum konnten Heizgeräte, die nach den älteren Verfahren geprüft wurden, in Verkehr gebracht werden. Ab diesem Datum dürfen Hersteller, Importeure und Händler nur noch Geräte verkaufen, die nach EN 16510 zertifiziert sind und damit auch die Ökodesign-Anforderungen an Emissionen und Effizienz erfüllen.
Außerdem war die Frist für die Neuzertifizierung sehr kurz - die Prüflaboratorien erhielten die Akkreditierung erst weniger als ein Jahr vor Ablauf der Frist. Dies bedeutete für die Hersteller eine erhebliche administrative und finanzielle Belastung. Das Ergebnis ist jedoch eine einheitliche, transparente und faire Konformitätsbewertung in der gesamten EU.
Verbot der Verwendung vs. Verbot des Inverkehrbringens
Schließlich ist es wichtig, auf eine wichtige Unterscheidung hinzuweisen, die in den Debatten oft verwechselt wird:
Verbot der Verwendung - bei alten Heizkesseln der 1. und 2. Klasse gemäß dem tschechischen Luftreinhaltegesetz. Sie betrifft nur den Betrieb.
Verbot der Vermarktung - Die europäischen Vorschriften erlauben nur den Verkauf von Produkten, die den geltenden Normen entsprechen. Das gilt nicht für das, was Sie zu Hause haben, sondern für das, was Hersteller und Händler verkaufen dürfen.
Für den Endverbraucher ist die Situation also einfach: Wenn er einen Herd beim Vertragshändler gekauft hat oder kaufen wird, muss er nicht befürchten, dass er ihn in Zukunft nicht mehr benutzen darf.